Approbation

Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Psychologische Psychotherapeuten eine Approbation, also die Erlaubnis, selbständig - wie ein Arzt - einen Heilberuf auszuüben.

Arztregister/Psychotherapeutenregister

Jede Kassenärztliche Vereinigung führt für ihren Bezirk ein Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister. Es erfasst alle Ärzte und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen sind. Außerdem können sich dort alle die Ärzte und Psychotherapeuten registrieren lassen, welche die Voraussetzungen der Eintragung erfüllen, bei Psychotherapeuten ist das der Abschluss in einem anerkannten Therapieverfahren. Der Arztregistereintrag ist eine Voraussetzung für die Abrechnung über Kostenerstattung und auch für die Übernahme der Therapie bei vielen privaten Krankenversicherungen.