Kassenzulassung/Kassensitz
Ein Therapeut mit Kassenzulassung hat einen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist die abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie).
Therapeuten mit Kassensitz finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes unter „Arztsuche“. In Hessen ist das www.kv-hessen.de bzw. http://arztsuchehessen.de/.
Kostenerstattungsverfahren
In den meisten Gebieten Deutschlands übersteigt der Bedarf an Psychotherapie weit das Angebot durch Therapeuten mit Kassenzulassung. Es entstehen daher Wartelisten von vielen Monaten oder sogar einigen Jahren. In diesem Fall ist es möglich, mit der Krankenkasse zu vereinbaren, dass die Therapie von einem Therapeuten mit anerkannter Ausbildung ohne Kassenzulassung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren übernommen wird. Die Vorgaben der Krankenkassen sind hier unterschiedlich, z.B. dass dem Patienten mindestens drei Therapeuten Wartezeiten von über drei Monaten genannt haben. Das genaue Vorgehen können Sie mit Ihrem Therapeuten und Ihrer Krankenkasse klären. Da die Krankenkassen diese Kosten ungern übernehmen, ist hier Hartnäckigkeit gefragt.