Gesetzlich versicherte Patienten
Zu einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung - dazu gehöre ich im Moment nicht - können gesetzlich versicherte Patienten einfach mit ihrer Chipkarte und einer Überweisung wie für den Facharzt oder wahlweise gegen 10€ Praxisgebühr gehen. Nach der probatorischen Phase wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und bei vorliegender Notwendigkeit in der Regel genehmigt, die Krankenkasse übernimmt dann die vollen Kosten.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich versicherte Patienten
Da Therapeuten mit Kassenzulassung häufig sehr lange Wartezeiten haben, können gesetzliche Versicherte unter bestimmten Bedingungen einen Privatbehandler wie mich aufsuchen.
Wenn es Ihnen gelingt, die Zusage für eine Therapie über Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, übernimmt diese die Therapiekosten. Die Zusage muss zunächst für die probatorische Phase vorliegen, die weiteren Behandlungsstunden werden danach beantragt.
Falls Sie mich erst kennen lernen und sich dabei genauer informieren wollen, biete ich Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch (für 50€) in meiner Praxis an. Sollten Sie sich danach für eine Therapie bei mir entscheiden und sollte die Krankenkasse die Kosten übernehmen, können die Kosten für das Beratungsgespräch entfallen.
Privat versicherte Patienten / Patienten mit einem Arbeitsunfall
Privatpatienten sowie Patienten mit einem Arbeitsunfall, bei denen die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, können auch einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung aufsuchen. Auch hier wird nach der probatorischen Phase ein Antrag gestellt. Ob und in welchem Umfang die private Krankenkasse Psychotherapie übernimmt, ist unterschiedlich. Teilweise sind die Stunden im Jahr begrenzt, teilweise ist eine Zuzahlung nötig, manchmal ist Psychotherapie auch ganz ausgeschlossen. (Folgende Private Krankenversicherungen tragen nur die Therapie bei ärztlichen Psychotherapeuten: Universa, LKH/Landeskrankenhilfe, Alte Oldenburger, HUK, LVM - Ausnahmen sind möglich.) Genaueres finden Sie in ihrem Vertrag oder können Sie bei Ihrer Kasse erfragen.
Selbstzahler
Leider muss man darauf hinweisen, dass Psychotherapie auch Nachteile bringen kann, z.B. bei einer noch ausstehenden Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen (Gesundheitsfragen beim Abschluss von privater Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.). Daher kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Eine Stunde (50 min) kosten nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) 100,55€. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.