Hier finden Sie Begriffserklärungen von A wie Anerkannte Therapieverfahren bis V wie Verhaltenstherapie.
Anerkannte Therapieverfahren
Derzeit gibt es nur drei Psychotherapie-Verfahren, die von Krankenkassen anerkannt sind und bezahlt werden: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Psychoanalyse.
Approbation
Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Psychologische Psychotherapeuten eine Approbation, also die Erlaubnis, selbständig - wie ein Arzt - einen Heilberuf auszuüben.
Arztregister/Psychotherapeutenregister
Jede Kassenärztliche Vereinigung führt für ihren Bezirk ein Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister. Es erfasst alle Ärzte und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen sind. Außerdem können sich dort alle die Ärzte und Psychotherapeuten registrieren lassen, welche die Voraussetzungen der Eintragung erfüllen, bei Psychotherapeuten ist das der Abschluss in einem anerkannten Therapieverfahren. Der Arztregistereintrag ist eine Voraussetzung für die Abrechnung über Kostenerstattung und auch für die Übernahme der Therapie bei vielen privaten Krankenversicherungen.
Kassenzulassung/Kassensitz
Ein Therapeut mit Kassenzulassung hat einen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist die abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie).
Therapeuten mit Kassensitz finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes unter „Arztsuche“. In Hessen ist das www.kv-hessen.de bzw. http://arztsuchehessen.de/.
Konsiliarbericht
Für die Antragsstellung ist auch der sogenannte Konsiliarbericht notwendig, der bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht nicht gegen die Psychotherapie spricht. Sie erhalten dazu während der probatorischen Phase von Ihrem Therapeuten ein Formular, das sie von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. Das kann Ihr Hausarzt, Psychiater oder ein Facharzt sein, häufig ist es der Arzt, der die Psychotherapie empfohlen hat. Der Bericht umfasst in der Regel nur die Diagnose und wenige Zeilen zu Ihrer Symptomatik aus der Sicht des Arztes.
Kostenerstattungsverfahren
In den meisten Gebieten Deutschlands übersteigt der Bedarf an Psychotherapie weit das Angebot durch Therapeuten mit Kassenzulassung. Es entstehen daher Wartelisten von vielen Monaten oder sogar einigen Jahren. In diesem Fall ist es möglich, mit der Krankenkasse zu vereinbaren, dass die Therapie von einem Therapeuten mit anerkannter Ausbildung ohne Kassenzulassung im sogenannten Kostenerstattungsverfahren übernommen wird. Die Vorgaben der Krankenkassen sind hier unterschiedlich, z.B. dass dem Patienten mindestens drei Therapeuten Wartezeiten von über drei Monaten genannt haben. Das genaue Vorgehen können Sie mit Ihrem Therapeuten und Ihrer Krankenkasse klären. Da die Krankenkassen diese Kosten ungern übernehmen, ist hier Hartnäckigkeit gefragt.
Notwendigkeitsbescheinigung
Damit gesetzliche Krankenkassen Psychotherapie auch bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung genehmigen (s. Kostenerstattungsverfahren), braucht man unter anderem eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Inhaltlich ist sie ähnlich dem Konsiliarbericht, die Notwendigkeit für eine Psychotherapie muss aber hervorgehoben werden.
Probatorische Phase
Die probatorische Phase ist dazu da, dass Patient und Therapeut sich kennen lernen und herausfinden, ob sie gut miteinander arbeiten können. Sie umfasst fünf Stunden. In dieser Zeit wird viel Diagnostik gemacht, d.h. Fragebögen ausgefüllt, symptombezogene Interviews durchgeführt und die Symptomatik genauestens analysiert. Danach können Patient und Therapeut gemeinsam entscheiden, ob sie zusammen arbeiten und den Antrag stellen wollen und woran in der Therapie gearbeitet werden soll.
Psychiater
Ein Psychiater ist Facharzt für Psychiatrie, so wie es z.B. auch Fachärzte für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin (Internisten) oder Augenheilkunde gibt. Psychiater bieten teilweise selbst Psychotherapie an, sie sind aber vor allem auch für die medikamentöse Behandlung psychischer Erkrankungen zuständig.
Psychisch
Mit den seelischen Zuständen und der Gemütsverfassung zusammenhängend.
Psychologe
Ein Psychologe/eine Psychologin hat an der Universität den Studiengang Psychologie mit Diplom abgeschlossen.
Psychologisch
Mit der Psychologie (der Lehre von Seele/Geist) zusammenhängend.
Psychologische Beratung
Auch wenn keine psychische Erkrankung vorliegt, kann es Probleme oder Unzufriedenheit mit der Lebenssituation geben. In der psychologischen Beratung kann gemeinsam mit dem Therapeuten/der Therapeutin nach Lösungen gesucht werden. Da keine Erkrankung vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.
Psychologische Beratung ist kein geschützter Begriff, das heißt, anders als Psychotherapie kann jeder Psychologische Beratung anbieten, der sich dazu berufen fühlt.
Psychosomatisch
Dass Körper und Geist zusammenhängen, wird heute kaum mehr in Frage gestellt. Daraus folgt, dass die psychische Verfassung und das Verhalten auch Auswirkungen auf den Körper haben, so dass schlimmstenfalls Erkrankungen entstehen können. „Er hat einen Herzinfarkt gehabt, weil er immer so viel Stress hat“ – ganz so einfach ist es nicht, aber Psychotherapie kann durchaus ein hilfreicher Ansatz zur Klärung und Bearbeitung seiner Erkrankung sein. Ganz typische psychosomatische Erkrankungen können z.B. Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (Geschwüre, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa), Schmerzerkrankungen, Kopfschmerzen (Migräne) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein.
Psychotherapie
Psychotherapie ist dazu da, psychische oder psychosomatische Leiden oder Verhaltensstörungen zu lindern oder zu heilen. Dazu werden psychologische Methoden eingesetzt, der Veränderung wird also über das Gespräch eingeleitet. Es gibt derzeit drei Verfahren, die von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind und bezahlt werden: die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologie.
Psychotherapeut
Psychotherapeut/Psychotherapeutin darf sich nur nennen, wer eine staatlich anerkannte Psychotherapieausbildung abgeschlossen hat. Die Ausbildung zur Behandlung erwachsener Patienten dürfen nur Ärzte und Diplompsychologen durchlaufen (diese heißen dann Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten). Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ist auch Pädagogen möglich.
Den Titel „Heilpraktiker (eingeschränkt für Psychotherapie)“ können sich Diplompsychologen vom Gesundheitsamt verleihen lassen, wenn sie nachweisen, dass sie das Fach Klinische Psychologie belegt hatten. Jeder andere kann diesen Titel ebenfalls erwerben, die Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie umfassen einen Hauptschulabschluss, ein polizeiliches Führungszeugnis und häufig eine mündliche und schriftliche Überprüfung des Wissens im Bereich Gesundheit/Psychologie/Psychotherapie. Eine Therapieausbildung ist nicht Voraussetzung. Wenn Sie einen Heilpraktiker/eine Heilpraktikerin für Psychotherapie aufsuchen, sollten Sie sich also über den beruflichen Hintergrund informieren. Viele haben sehr gute Ausbildungen in Therapieverfahren, die von Krankenkassen noch nicht anerkannt sind (z.B. Gesprächstherapie, Systemische Familientherapie), das muss aber nicht so sein.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie ist eine sehr alltagspraktische und lösungsorientierte Methode. Gemeinsam mit dem Therapeuten werden Probleme genau analysiert und auf den Punkt gebracht. Danach werden Lösungsmöglichkeiten überlegt, ausgewählt und Schritt für Schritt in die Tat umgesetzt. Die Erfolge werden gemeinsam betrachtet, und gegebenenfalls werden neue Ideen einbezogen. Ziel der Veränderung kann das Verhalten sein („Wie kann ich meine Bedürfnisse so ausdrücken, dass ich ernst genommen werde?“) oder hinderliche Gedanken („Ich muss immer alles perfekt machen!“). Die Vergangenheit, in der die Ursachen der Probleme liegen, kommt dabei nicht zu kurz, steht aber nicht im Vordergrund. Zur Übersicht werden die im Gespräch erarbeiteten Punkte oft am Flipchart festgehalten. Veränderungen können während der Therapie in der Phantasie oder auch praktisch im Rollenspiel ausprobiert werden. Gelegentlich wird die Therapie aber auch ganz nach draußen verlegt, wenn es z.B. um den Abbau von Ängsten geht. Zu den weiteren Möglichkeiten gehören unter anderem Stressmanagement, Stärkung des Selbstwertgefühls oder das Erlernen eines Entspannungsverfahrens (z.B. PMR – Progressive Muskelentspannung).
Bei der Verhaltenstherapie wird in der Regel ein Rhythmus von einer Stunde (50 min) pro Woche gewählt. Nach der probatorischen Phase werden entweder 25 Stunden (Kurzzeittherapie) oder 45 Stunden (Langzeittherapie) beantragt, die nach der Bewilligung durch die Krankenkasse bei Bedarf ausgeschöpft werden. Sollte es nötig sein, kann der Stundenumfang erhöht werden. In der Regel dauert eine Verhaltenstherapie aber nicht länger als 80 Stunden.